Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1) – Version: "Parität Variante A"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die beiden Bezirksvorsitzenden;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Die Mitglieder der Bezirksversammlung sollen bei der Suche von Kandidatinnen und Kandidaten für den Bezirksvorstand dafür Sorge tragen, dass zu Bezirksvorsitzenden eine Frau und ein Mann gewählt werden kann.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.